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Tierschutzverein Bella Luna e. V.

Bergkamen in Nordrhein-Westfalen

Hilfe  für  verlorene  Hunde  die  in  Not  geraten  sind

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WIR AKTUELL JUNI 2014

 

Da unsere Einnahmen und Ausgaben im Juni 2014 noch nicht abschließend zwischen dem Vorstand und dem Rechnungsprüfer unseres Tierschutzvereins besprochen wurden, wollen wir heute uns gestellte Fragen beantworten. In unserem WIR AKTUELL Juli 2014 werden wir dann ausführliche Angaben zu unseren Einnahmen und Ausgaben im ersten Halbjahr 2014 machen.

 

Uns wurde die Frage gestellt, warum wir nicht eine unabhängige Wirtschaftsprüfung damit beauftragen, unsere Einnahmen und Ausgaben zu prüfen. Das würden wir schon tun, denn natürlich wäre die Prüfung unserer Zahlen durch einen Wirtschaftsprüfer, der nichts mit unserem Verein zu tun hat, eine sehr wertvolle Garantie für die korrekte Verwendung der uns zugeflossenen Spenden. Nur ist eine solche Prüfung nicht umsonst, sondern kostet eine Menge Geld. Da wir in Not geratenen Hunden in einer Weise helfen, die hohe Tierarztrechnungen produziert

-wir haben mehrfach darüber berichtet- verwenden wir alle Spenden ausschließlich und nachweisbar zur Bezahlung dieser Rechnungen. Dass wir einen Teil der Spenden nehmen, um einen Wirtschaftsprüfer zu bezahlen, können wir uns nicht leisten und kommt für uns nicht in Frage.

 

Damit kommen wir zu einer weiteren Frage. Jemand hat unsere Satzung und unsere Aussage im WIR AKTUELL APRIL 2014 im Hinblick auf die Tätigkeit des Kassenprüfers verglichen. In unserer Satzung steht, dass der Kassenprüfer nicht die Zweckmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben prüft während wir im WIR AKTUELL April 2014 schreiben, dass der Kassenprüfer die Einnahmen und Ausgaben daraufhin prüft, ob sie sich im Rahmen der Bestimmungen für die unserem Verein zuerkannte Gemeinnützigkeit bewegen. Es ist in der Tat so, dass es da eine Differenz gibt. Aber diese Differenz ist vom Vorstand des Vereins so gewollt, weil nun der Kassenprüfer in der Praxis sehr wohl die Zweckmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben prüft. So setzt Gemeinnützigkeit z.B. voraus, dass Einnahmen des Vereins tatsächlich nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden und dieser Zweck ist ausschließlich die Förderung des Tierschutzes. Auch dürfen Vereinsmitglieder keine Zuwendungen erhalten. Damit stellen Vorstand und Kassenprüfer sicher, dass alle Einnahmen nur den Tieren zugutekommen und auch alle Ausgaben nur für die Tiere erfolgen.

 

Im Übrigen haben wir in den Monaten Mai und Juni 11 Hunden geholfen.

Es grüßt Sie

Das Team von BELLA LUNA e.V.