Bella die 1MS1

Tierschutzverein Bella Luna e. V.

Bergkamen in Nordrhein-Westfalen

Hilfe  für  verlorene  Hunde  die  in  Not  geraten  sind

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Pflegestellen

 

WIR AKTUELL JUNI 2018

Manchmal geschieht es, dass Menschen, von denen wir einen Hund übernommen haben, diesen zurückhaben wollen. Von diesen Menschen gibt es einige, die zu diesem Zweck einen Anwalt einschalten. Dieser Anwalt schreibt uns dann einen Brief, dessen Inhalt bei uns, milde gesagt, nur Kopfschütteln hervorruft. Da wird z.B. der Übernahmevertrag, den wir in jedem Fall abschließen, in Teilen als ungültig oder sogar gänzlich als rechtlich nicht bindend bezeichnet. Oder es wird unterstellt, dass wir die abgebende Person überrumpelt oder ihre Notlage ausgenutzt haben, um den Hund zu bekommen. Oder es wird ganz allgemein bezweifelt, dass wir ein seriöser Tierschutzverein sind. Oder es wird uns mit rechtlichen Schritten gedroht.

Heute wollen wir hier einmal erläutern, wie wir mit solchen Briefen umgehen. Grundsätzlich wollen wir eine rechtliche Auseinandersetzung vermeiden, denn die kostet Geld, weil wir eventuell von unserer Seite einen Anwalt einschalten müssen, und wir geben das Geld, welches wir bekommen, lieber für unsere Tiere aus als für Rechtsanwaltshonorare. Deshalb suchen wir als erstes immer das telefonische Gespräch mit dem Anwalt, weil wir den Eindruck haben, dass sein Mandant ihm entweder nicht die Wahrheit gesagt oder bedeutende Teile der Übernahme weggelassen hat. So hatte der Mandant z.B. in einem Fall seinem Anwalt verschwiegen, dass im Rahmen der Übernahme ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde. Wir haben dem Anwalt dann den Vertrag geschickt, und die Angelegenheit wurde sofort in für uns absolut zufriedenstellender Weise geregelt. In einem anderen Fall wollte ein Anwalt  offensichtlich kein Telefongespräch mit uns und ließ sich immer, wenn wir angerufen haben, verleugnen.

Es ist ganz wichtig, hier einmal darauf hinzuweisen, dass in den Fällen, um die es hier geht, immer wir kontaktiert und um Hilfe gebeten werden. Von unserer Seite gibt es keine Initiative, denn wir kennen die Notsituationen gar nicht. Wir helfen dann im Rahmen unserer Möglichkeiten und natürlich sichern wir uns rechtlich ab, wenn wir einen Hund übernehmen, indem wir einen Übernahmevertrag abschließen. Der Inhalt dieses Vertrages entspricht dem im Tierschutz üblichen Muster und ist von Rechtsanwälten geprüft. Außerdem machen wir uns natürlich ein Bild von der Umgebung, in welcher der Hund bisher gelebt hat und von seinem gesundheitlichen Zustand, soweit das möglich ist. Dabei hilft uns die inzwischen mehr als 20jährige praktische Erfahrung unserer beiden Vorstandsmitglieder, die sofort sehen, ob es einem Hund dort, wo er ist, gut geht oder nicht. Falls erforderlich wird der Hund dann unmittelbar nach Übernahme von unserem Vereinsarzt gründlich untersucht. Die Erkenntnisse, die wir gewinnen, sind leider manchmal so, dass wir es strikt ablehnen, den Hund zurückzugeben, denn der oberste Grundsatz für unsere gesamte Arbeit lautet: Der Tierschutzverein BELLA LUNA e.V. arbeitet daran, die Lebensqualität des einzelnen in Not geratenen Hundes wiederherzustellen bzw. zu steigern. Diesen Grundsatz betrachten wir als unabänderliche moralische Verpflichtung!

Es wäre nun schön, wenn Anwälte sich überlegen würden, ob sie wirklich gegen unseren Tierschutzverein gerichtete Mandate übernehmen wollen. Das kostet uns Arbeit und gegebenenfalls Geld. Schließlich sind wir nichts weiter als eine Hilfsorganisation, die Hunden, also Lebewesen, die körperliche und seelische Schmerzen empfinden, in ihrer Not hilft, eine Organisation, die keine Gewinne erzielen will, sondern jeden Euro, den sie bekommt, sofort wieder für die Tiere ausgibt. Was ist, bitte, schlecht an dieser Einstellung?

Im Übrigen haben wir im Juni fünf Hunden neu geholfen.

Es grüßt Sie alle wie immer herzlich

das Team von BELLA LUNA e.V.